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   LAG Hessen, 11.04.2013 - 11 Sa 570/12   

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https://dejure.org/2013,27859
LAG Hessen, 11.04.2013 - 11 Sa 570/12 (https://dejure.org/2013,27859)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.04.2013 - 11 Sa 570/12 (https://dejure.org/2013,27859)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. April 2013 - 11 Sa 570/12 (https://dejure.org/2013,27859)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 112 Abs. 1
    Unbegründete Klage auf weitere Sozialplanabfindung bei unsubstantiierten Darlegungen des Arbeitnehmers zur Unzumutbarkeit auswärtiger Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2013 - 10 Sa 484/12

    Sozialplanabfindung - Wirksamkeit des Sozialplans - Härtefallregelung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2013 - 11 Sa 570/12
    Wirksamkeit des einschlägigen Sozialplans war wegen Bindungswirkung aus Beschlussverfahren zugrund zu legen; danach stand dem Kläger keine weitere Abfindung zu, weil zumutbarer anderer Arbeitsplatz (Ortswechsel) vorhanden; parallel LAG Rh.-Pf., Urteil vom 07.02.2013 10 Sa 484/12.

    29 Die Berufungskammer ist mit der Beklagten sowie dem Arbeitsgericht Koblenz und dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (beispielsweise Urteile vom 26.9.2012, 4 Ca 742/12, Anlage BB 2 zum Schriftsatz der Beklagten vom 16.10.12, Blatt 534 ff der Akte sowie vom 07.02.2013, 10 Sa 484/12, Anlage BB 5 zum Schriftsatz der Beklagten vom 19.04.2013, Blatt 618 ff der Akte) der Auffassung, dass die rechtskräftige Entscheidung vom 16.02.2011 im Beschlussverfahren zwischen Betriebsrat und Beklagter, Az. 4 BV 31/10, über die Wirksamkeit des Sozialplans vom 16.09.2010 auch gegenüber den Arbeitnehmern wirkt, die Ansprüche aus diesem Sozialplan geltend machen.

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2013 - 11 Sa 570/12
    Nach richtiger Ansicht kann eine solche Kurzbegründung der Einigungsstelle, insbesondere wenn ihr Betriebsratskollegen angehören und daher zu vermuten ist, dass die Belange des einzelnen Arbeitnehmers angesichts der persönlichen Kenntnis der Betroffenen sowie der betrieblichen Verhältnisse im Einzelnen erörtert wurden, ausreichen (vgl. schon Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.01.2004, 9 AZR 393/03, RN 34 ff, dokumentiert in juris).
  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 11.04.2013 - 11 Sa 570/12
    Die Gründe für die Notwendigkeit der präjudiziellen Bindungswirkung für Individualverfahren sind bereits im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.02.1992 (10 AZR 448/91, dokumentiert in juris) überzeugend dargelegt und bedürfen, da die erkennende Kammer sie für richtig hält, an dieser Stelle keiner Wiederholung.
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